Pflegenachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Pflegenachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI. Er dient der Sicherung und Verbesserung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der fachlichen Unterstützung und Beratung pflegender Angehöriger.

Im Rahmen des Beratungsbesuchs erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wertvolle Hinweise zur optimalen Versorgung, zu pflegerischen Maßnahmen sowie zu möglichen Unterstützungsangeboten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die häusliche Pflege weiterhin bedarfsgerecht gewährleistet ist.

Die Kosten für den Pflegenachweis werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Gesetzliche Fristen für den Beratungsbesuch

Die Häufigkeit des Pflegenachweises richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3:
    Ein Beratungsbesuch ist einmal pro Halbjahr (alle 6 Monate) verpflichtend.
  • Pflegegrad 4 und 5:
    Ein Beratungsbesuch ist einmal pro Quartal (alle 3 Monate) verpflichtend.

Ein fristgerechter Nachweis ist wichtig, um den Anspruch auf Pflegegeld weiterhin sicherzustellen.

Wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuchs – unkompliziert, persönlich und professionell.

 

Unsere Leistungen

–  Gesetzlicher Beratungseinsatz

–  Individuelle Pflegeberatung

–  Tipps für den Pflegealltag

–  Informationen zu Pflegeleistungen

–  Dokumentation für die Pflegekasse

 

Diese Leistungen werden vollständig von der Pflegekasse übernommen